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Rom – Der Besitz eines Computers mit Internetzugang bedingt für Unternehmen und Freiberufler nicht die Entrichtung der Radio- und Fernsehgebühr an die staatliche Rundfunkanstalt RAI. Mit einer Pressemitteilung vom 21. Februar 2012 macht die RAI einen Rückzieher zu den früheren Aussagen und den Aufforderungen, die den Unternehmen übermittelt wurden. Die Gebührenpflicht entsteht nur dann, wenn ein F...
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