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Rom - Anfang 2007 sind die Bestimmungen über den Leistungsort der Vermittlungen an die EU-Bestimmungen angepasst worden. Es ist dazu in den MwSt-Bestimmungen über die Territorialität ein neuer Absatz eingefügt worden (Art. 7 Abs. 4 Buchst- f-quinquies MwStG), der allerdings einige Überschneidungen zu den bestehenden Bestimmungen über den Binnenmarkt aufwies. Dies betrifft insbesondere die Vermittl...
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