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Es kommt in der Praxis immer wieder vor: Nichtansässige Unternehmen führen in Italien steuerbare aktive Umsätze aus und tragen Vorleistungen, ohne sich vorher für Zwecke der MwSt registriert oder einen Fiskalvertreter bestellt zu haben. Grundsätzlich geht in diesem Fall für die vor der Anmeldung getätigten Erwerbe der Vorsteuerabzug verloren. Kürzlich hat dazu die Finanzverwaltung in einem neuen E...
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