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Rom – Das Europäische Gericht (EuG) hat kürzlich ein bedeutsames Urteil gefällt (Rechtssache T-689/24 vom 11. Februar 2026), mit welchem die Problematik der Rechnungen zum Jahresende und des entsprechenden Vorsteuerabzuges gelöst wird. Der Tenor des Urteils: Der Vorsteuerabzug muss in jenem Steuerzeitraum zuerkannt werden, in welchem der entsprechende Rechtsanspruch entstanden ist, und zwar auch d...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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