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Rom – Der Rücktritt eines Mitglieds des Überwachungsrats ist sofort wirksam, auch wenn durch Fehlen von Ersatzmitgliedern nicht die Vollständigkeit des Überwachungsrats hergestellt werden kann. In diesem Fall ist unverzüglich die Gesellschafterversammlung einzuberufen, welche neue Mitglieder zu bestellen hat. Der Rücktritt ist binnen 30 Tagen dem Handelsregister zu melden. Die sofortige Wirksamkei...
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