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Rom – Der Artikel 2103 des Zivilgesetzbuches schreibt unter anderem vor, dass der Arbeitnehmer für jene Tätigkeiten, für welche er aufgenommen wurde, auch eingesetzt werden muss. Diese an sich klare Formulierung, welche eine Um- oder gar Rückstufung eines Arbeitnehmers nicht gestattet, ist durch das Urteil Nr. 8595/2007 aufgeweicht worden. In einem Streitfall, bei welchem ein Arbeitnehmer durch Au...
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