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Rom – Die verschiedenen Maßnahmen über die Revision der Einkommensteuern Irpef und Ires (Dlgs Nr. 192/2024), die am 31. Dezember 2024 in Kraft getreten ist, enthalten unter anderem eine außerordentliche Freistellung von Rücklagen unter Steueraussetzung durch eine Ersatzsteuer von zehn Prozent. Die Neuerung ist bereits im Jahresabschluss 2024 und insbesondere in der Steuererklärung für die Steuerpe...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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