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Die Begleitverordnung zum Haushaltsgesetz 2007 (DL Nr. 262/2006) hat wieder die Erbschafts- und Schenkungssteuer eingeführt. Sie gilt in direkter Linie nur für Vermögen über 1 Mio. Euro. Mit der Neuerung werden im Wesentlichen wieder die Bestimmungen eingeführt, wie sie bis 24. Oktober 2001 vor Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer gegolten haben. Hinsichtlich zeitlicher Wirkung ist zu ...
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