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Rom - Mit der Sommerverordnung des letzten Jahres wurde eine Missbrauchbestimmung eingeführt, mit der Gestaltungsmodelle für die Verlustverrechnung zwischen verschiedenen Einkunftsarten unterbunden wurden (Art. 36 Abs. 27 DL Nr. 223/2006). Die Steuerbestimmungen für die natürlichen Personen sehen nämlich grundsätzlich vor, dass Verluste nur innerhalb der gleichen Einkunftsart ausgeglichen werden d...
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