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Bozen – Die SWZ hat in ihrer Ausgabe vom 24. September über die Steuerreduzierung auf Entlohnungen an Arbeitnehmer für Nachtarbeit und Überstunden in den Jahren 2008 und 2009 berichtet und darauf verwiesen, dass Arbeitnehmer das Recht auf Rückholung von eventuell damals zu viel bezahlten Einkommensteuern haben. Zu diesem Zweck müssen sie einen diesbezüglichen Antrag zur Prüfung und Bescheinigung d...
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