Bozen/Wolkenstein – Das Verwaltungsgericht Bozen hat das Wildcamping-Verbot der Gemeinde Wolkenstein für rechtswidrig erklärt. Die Gemeinde hatte im vergangenen Herbst festgelegt, dass Campen abseits von ausgewiesenen Campingplätzen im Gemeindegebiet nicht erlaubt ist. Doch nach einem Rekurs einer nationalen Campervereinigung ist das Verwaltungsgericht zum Schluss gekommen, dass dem Gemeinderat und dem Bürgermeister die Zuständigkeit für ein solches Verbot fehle.
Die Gemeinde Wolkenstein hat bereits angekündigt, weiter gegen das Wildcampen vorzugehen. Ob sie gegen das Urteil rekurriert oder das Verbot über einen anderen Weg durchsetzt, wird noch geprüft. Der Fall ist von hoher Relevanz, weil sich zahlreiche andere Südtiroler Gemeinden dem Wolkensteiner Vorstoß anschließen wollen.
Rückendeckung kommt jedenfalls vom Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV). Er begrüßt die Haltung der Gemeinde Wolkenstein, trotz Urteil am Campingverbot festzuhalten.
Der HGV ist zuversichtlich: „Das Verwaltungsgericht hat festgestellt, dass der Erlass von Maßnahmen, mit denen der Verkehr auf Gemeindestraßen geregelt wird, nicht in die Zuständigkeit des Bürgermeisters bzw. des Gemeinderates fällt, sondern in jene des Gemeindesekretärs. Es handelt sich nicht um eine inhaltliche Entscheidung, sondern um eine formale Entscheidung über die Zuständigkeit zum Erlass von Maßnahmen über das Wildcampen.“
Mit dem Campingverbot, so der HGV, habe Wolkenstein eine „richtungweisende und mutige Entscheidung getroffen, um das ungeregelte und wilde Campen zu stoppen“.

















