Rom – Zuletzt hat die Regierung Conte ein weiteres Eildekret (Nr. 137/2020 – decreto ristori) mit Ausgleichsmaßnahmen für Selbstständige, Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgelegt (siehe SWZ Nr. 43/2020 zum Thema Lohnausgleich und Kündigungsschutz, nachzulesen auf SWZonline und über die SWZapp). Kaum war die Tinte auf jenem Papier getrocknet, musste bereits eine zusätzliche Verordnung aufgelegt werde...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.