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Rom - Mit der Sommerverordnung 2010 (DL Nr. 78/2010) hat sich auch Italien an die internationalen Bestimmungen über Verrechnungspreisdokumentation angepasst. Mit Durchführungsverordnung vom 29. Oktober 2010 (Verordnung des Direktors der Einnahmenagentur; Prot. 2010/137654) sind die Mindestinhalte dieser Dokumentation sowie die entsprechenden Meldepflichten festgelegt worden. Man stützt sich dabei ...
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