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Die Umsetzung der so genannten Lizenzgebühren- und Zinsenrichtlinie (EU-RL Nr. 2003/49) ist immer noch ausständig. Sie betrifft bekanntlich die Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten: Diese Einkünfte sollen im Quellenstaat von Steuern befreit werden, unabhängig davon, ob sie an der Quelle abgezogen oder durch Veranlagung erhoben werde...
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