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Rom – Für Medikamente und Arzneien kann in der Steuererklärung ein Steuerabsetzbetrag von 19 Prozent der belegten Ausgaben abgezogen werden, nach Abzug eines Sockelbetrages von 129,11 Euro (vormals 250.000 Lire). Dieser Sockelbetrag betrifft einheitlich alle Ausgaben für die medizinische Versorgung, also auch Arztspesen, Heilbehandlungen und die Medikamente (Art. 15 Abs. 1 lit. c EESt). Für die Ab...
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