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Rom – Seit 1. April 2011 gilt die sogenannte umgekehrte Steuerschuldnerschaft auch für Handys und Mikroprozessoren; sie betrifft dabei allerdings nur die Händler. Mit Bezug auf Mikroprozessoren und Rechnereinheiten (CPU) wird für die sachliche Bestimmung auf die KN-Nummer 8542-3190 abgestellt. Mit Erlass (Nr. 13/E vom 7. Februar 2012) wird der Anwendungsbereich etwas erweitert....
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