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Mit Ministerialverordnung vom 25. Mai 2007 (Staatliches Amtsblatt vom 3. Juli 2007) wird die Umkehr der Steuerschuldnerschaft im Bauwesen erweitert. Die Neuerung betrifft die gewerblichen Gebäude, die nicht von den Bauträgern verkauft werden. Für diese Lieferungen, für welche in der Urkunde ausdrücklich für die MwSt optiert wird (Art. 10 Ziffer 8-ter, Buchst. d MwStG), gilt nun zusätzlich der Über...
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