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Bozen – Mit dem Gesetzesvertretenden Dekret (GvD) 231/2001 wurde in Italien die verwaltungsrechtliche Haftung von juridischen Personen eingeführt (die SWZ hat bereits mehrfach berichtet). Das bedeutet, dass nicht nur Personen, die eine Straftat begangen haben, zivil- und strafrechtlich haften, sondern dass auch die Gesellschaft selbst, sprich das Unternehmen eine administrative Haftung hat. Diese ...
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