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Rom - Das Haushaltsgesetz 2008 enthält mit Bezug auf die umgekehrte Steuerschuldnerschaft drei Neuerungen: die Neuordnung und Milderung der Verwaltungsstrafen, die rückwirkend anwendbar ist; den Ausschluss der Generalunternehmen vom Reverse-Charge-Verfahren, der seit 1. Februar 2008 gilt; die Ausdehnung des Verfahrens auf den Verkauf von gewerblichen Immobilien auch gegenüber Abnehmern mit einem V...
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