Rom – Seit 1. Jänner 2018 unterliegen die an natürliche Personen ausgeschütteten Dividenden, welche die Beteiligung außerhalb eines Unternehmens halten, der Abzugsteuer von 26 Prozent. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine wesentliche oder eine nicht wesentliche Beteiligung handelt. Wir haben darüber bereits in den Ausgaben vom 11. Februar und vom 15. April 2022 berichtet.
Im Haushaltsge...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.