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Rom – Die Mietverträge müssen bekanntlich binnen 30 Tagen nach Vertragsabschluss der Einnahmenagentur zur Registrierung vorgelegt werden. Wird dies versäumt bzw. die Registrierung unterlassen, wird eine Verwaltungsstrafe im Ausmaß von 120 – 240 Prozent der geschuldeten Registersteuer angewandt. Die Verwaltungsstrafe kann gegenüber beiden Vertragsparteien oder dem Vermittler verhängt werden. Es bes...
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