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Rom - Das Haushaltsgesetz 2011 hat eine Vereinfachung für die Besteuerung der Immobilienleasingverträge vorgesehen. Wir haben darüber in der letzten Ausgabe berichtet: Die Übertragungsgebühren (Hypothekar- und Katastersteuer) werden nicht mehr bei Unterzeichnung des Leasingvertrags und bei der Ablösung der Immobilie und Umschreibung auf den Leasingnehmer je zur Hälfte berechnet (jeweils 2 Prozent)...
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