Bozen/ Brüssel – Vor Kurzem haben sich das EU-Parlament und der Rat auf einen Kompromisstext zum Recht auf Reparatur geeinigt. „Wenn die gesetzliche Garantie abgelaufen ist, sollen Verbraucherinnen und Verbraucher eine einfachere und kostengünstigere Reparatur von Defekten bei allen Geräten verlangen können, die technisch reparierbar sein müssen (etwa Tablets, Smartphones, aber auch Waschmaschinen, Geschirrspüler usw.)“, steht als Erklärung auf der Webseite der Europäischen Kommission. Die Hersteller würden verpflichtet, öffentlich Angaben über ihre Reparaturleistungen zu machen und dabei insbesondere auch anzugeben, wieviel die gängigsten Reparaturen ungefähr kosten werden.
Zusätzliche Dienstleistungen
Der Handels- und Dienstleistungsverband hds begrüßt diese Maßnahme. „Immer mehr Kunden legen den Fokus bei ihren Einkäufen auf Nachhaltigkeit – nicht nur bei Lebensmitteln, sondern quer durch alle Produktbereiche“, erklärt der Präsident des hds Philipp Moser.
In der Neuerung sieht Moser für den stationären Einzelhandel neue Entwicklungspotenziale durch zusätzliche Dienstleistungen wie Reparaturservices. „Eine Untersuchung des bekannten Instituts für Handelsforschung IFH in Köln hat ergeben, dass nach den Spezialisten aus dem Handwerksbereich der Fachhandel die beliebteste Anlaufstelle für Reparaturen ist. Ihm wird eine hohe Kompetenz zugeschrieben – über alle Kategorien. Also ein großes Potenzialfeld für den Handel“, so Moser.
„Zum anderen kann sich hier der stationäre Handel von den großen Onlinekonzernen positiv differenzieren und hervorheben: Im globalen Onlinehandel wird viel Retourware, die oft nur minimale Defekte aufweist, einfach weggeschmissen, weil der Transport oft teurer ist als das Produkt selbst“, sagt der hds-Präsident.
Wie es weiter geht
Das Europäische Parlament und der Rat müssen den Text, auf den sie sich politisch geeinigt haben, nun noch förmlich verabschieden. Sobald das geschehen ist, wird die Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Die einzelnen Mitgliedstaaten müssen diese Richtlinie noch mit einer nationalen Norm umsetzen. Sie haben nach Inkrafttreten der Richtlinie dafür 24 Monate Zeit.