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Rom – Die Saldozahlungen für 2018 und die Vorauszahlungen für 2019 für die Einkommensteuern und die anderen damit zusammenhängenden Steuern sind bekanntlich für die Steuerpflichtigen mit Tätigkeiten, für welche die Zuverlässigkeitsindizes ISA ausgearbeitet wurden, bis 30. September 2019 zinsfrei aufgeschoben worden. Die Abgabe der Steuererklärung ist hingegen bis 30. November aufgeschoben werden. ...
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