Bozen – Sollen Eltern, die für die Kindererziehung zu Hause bleiben oder deshalb in Teilzeit arbeiten, künftig rentenrechtlich besser abgesichert werden? Die eine Seite findet, das sei längst überfällig. Die andere sagt, das sei schlicht nicht finanzierbar.
Die Debatte rund um die rentengedeckte Elternzeit ist nicht neu, doch zuletzt flammte sie wieder auf. Anlass war ein Beschlussantrag des Landtagsabgeordneten Andreas Leiter Reber zum Nachtragshaushalt. Zwei der Forderungen im (abgelehnten) Beschlussantrag: Das Land solle berechnen, was eine dreijährige, mit Rentenbeiträgen abgedeckte Elternzeit den Landeshaushalt kosten würde. Zudem solle es gemeinsam mit dem staatlichen Fürsorgeinstitut INPS eruieren, welche Spielräume und Formen öffentlich finanzierter Renteneinzahlungen sowie einer Anerkennung von Rentenjahren für Mütter denkbar wären.
Mehrere Fachleute machten darauf aufmerksam, dass eine vom Land finanzierte, rentengedeckte Elternzeit nicht umsetzbar sei, da die Kompetenz in Sachen Renten beim Staat liegt.
In Rom beschäftigt man sich derzeit aber ebenfalls mit einem Vorschlag, der dem von Leiter Reber ähnelt: Bereits seit Jahren versucht die SVP-Kammerabgeordnete Renate Gebhard, einen Gesetzentwurf durch das Parlament zu bringen, der Müttern eine rentengedeckte Elternzeit ermöglichen würde. Die zuständige Kommission hat den Entwurf mittlerweile als Basistext genehmigt, im Herbst sollen dazu Anhörungen von Fachleuten stattfinden.
Der Status quo
Im aktuellen italienischen System werden die fünf Monate des gesetzlichen Mutterschutzes (die sogenannte obligatorische Mutterschaft) bei Angestellten in der Privatwirtschaft zu 100 Prozent mit Ersatzbeiträgen für die Rente abgedeckt, freiwillige Elternzeiten (die sogenannte fakultative Mutterschaft) hingegen nur zu 80 bzw. 30 Prozent. Im öffentlichen Dienst werden Arbeitnehmenden dagegen auch während der fakultativen Mutterschaft fiktive Beiträge angerechnet, die 100 Prozent der Rentenbeiträge entsprechen.
„Ein ,Danke‘ ist nicht ausreichend. Care- Arbeit muss auch monetär entlohnt werden. Das ist nur fair.“ Renate Gebhard
Darüber hinaus gewährt die Region Trentino-Südtirol unbeschäftigten bzw. in Teilzeit arbeitenden Eltern einen Zuschuss zur Absicherung von Erziehungszeiten. Wer freiwillig in die gesetzliche Rente oder eine Zusatzrente einzahlt, erhält bis zu 9.000 Euro pro Jahr zurückerstattet, maximal 18.000 Euro.
Andere Länder sind bei der Absicherung der Elternzeit deutlich großzügiger. Als Vorreiter gelten Schweden und Österreich: In Schweden erhalten Eltern in den ersten vier Lebensjahren eines Kindes zusätzliche Rentenansprüche für die geleistete Erziehungsarbeit, in Österreich werden hingegen pro Kind bis zu vier Jahre als vollwertige Versicherungszeiten angerechnet.
Im Detail unterscheiden sich die Systeme in Schweden und Österreich ebenso wie die Vorschläge im Südtiroler Landtag und im römischen Parlament. Im Grunde geht es aber immer um dieselbe Frage: Soll die öffentliche Hand Zeiten, in denen Eltern bei ihren Kindern zu Hause bleiben und sich um die Erziehung kümmern, mit Rentenbeiträgen abdecken? Ein Blick auf die Argumente.
„Eine Frage der Gerechtigkeit“
So viel vorweg: In den Gesprächen, die die SWZ geführt hat, waren sich alle einig, dass die niedrigeren Durchschnittsrenten von Frauen ein Problem sind, das gelöst werden muss. Ob die Elternzeit mit Renten abzudecken die Lösung ist, darüber gingen die Meinungen jedoch auseinander.
Zunächst aber ein paar Zahlen: Laut kürzlich veröffentlichten Zahlen des Landesstatistikinstituts ASTAT lag die mittlere Altersrente bei Männern bei 24.954 Euro, bei Frauen hingegen bei 12.858 Euro. Der sogenannte Gender Pension Gap, das Rentengefälle zwischen Mann und Frau, belief sich im Durchschnitt auf 28,9 Prozent. Die Lücke ist zurückzuführen auf im Schnitt niedrigere Gehälter, längere Abwesenheiten vom Job und längere Perioden in Teilzeit.
Luisa Gnecchi, von 2019 bis 2023 Vizepräsidentin INPS und derzeit Mitglied des INPS-Verwaltungsrates, sagt, die Rechnung sei einfach: „Wenn die öffentliche Hand die Zeiten der Abwesenheit mit Rentenbeiträgen abdeckt, werden die Unterschiede bei den Renten zwischen den Geschlechtern stark reduziert.“ Das sei eine Frage der Gerechtigkeit.
„Ein System muss auch fair sein gegenüber denen, die arbeiten und ihre eigenen Beiträge einzahlen.“ Alfred Ebner
Um Gerechtigkeit dreht sich auch die Argumentation der Kammerabgeordneten Renate Gebhard: „Wir tun immer noch so, als wäre Care-Arbeit Privatsache. Dabei ist sie eines der Fundamente unserer Wirtschaft.“ Ein „Danke“ sei nicht ausreichend: „Diese Arbeit muss auch monetär entlohnt werden. Das ist nur fair.“
Alfred Ebner, Vorsitzender der Rentnergewerkschaft im AGB/CGIL, stimmt dem Ansinnen zu, Erziehungsarbeit anzuerkennen, indem Elternzeiten mit Rentenbeiträgen abgedeckt werden. „Ein System muss aber auch fair sein gegenüber denen, die arbeiten und ihre eigenen Beiträge einzahlen.“ Dabei überschneidet sich seine Ansicht mit jener des Vorsitzenden der SVP-Wirtschaft und Arbeitsrechtsexperten Josef Tschöll: „Es müsste auf jeden Fall fair gegenüber allen sein – nicht, dass sich Erwerbstätigkeit am Ende gar nicht mehr lohnt.“
Über Anreize und Fehlanreize
Ein zweites Konzept, das neben jenem der Gerechtigkeit in der Debatte immer wieder auftaucht: Wahlfreiheit. „Die Politik sollte nicht über Lebensmodelle entscheiden, sondern die Rahmenbedingungen schaffen, damit die Familien Wahlfreiheit haben“, sagt Renate Gebhard. Momentan müssten sich Eltern oft zwischen der beruflichen Kontinuität, der Kinderbetreuung und der späteren Rentenabsicherung entscheiden, wobei diese Entscheidung aufgrund mangelnder Betreuungsmöglichkeiten oft eine Scheinentscheidung sei. „Es geht darum, den Eltern die Freiheit zu geben: Wer bei den Kindern zu Hause bleiben will, soll das tun können, ohne gravierende finanzielle Folgen befürchten zu müssen“, findet Gebhard.
Was die eine Seite als Voraussetzung für Wahlfreiheit wahrnimmt, sieht die andere als Fehlanreiz, der Eltern bzw. Frauen auf einem ohnehin angespannten Arbeitsmarkt länger vom Job fernhalten könnte. Josef Tschöll sagt: „Wenn wir diesen Anreiz für Eltern schaffen, bleiben sie länger zu Hause. Das ist das Grundproblem an dem Ganzen.“ Dabei sei die Gesellschaft heute mehr denn je auf eine hohe Erwerbstätigkeit angewiesen. „In der demografischen Situation, in der wir uns befinden, können wir es uns schlichtweg nicht leisten, weniger Arbeitskräfte zur Verfügung zu haben“, so Tschöll.
Dass mehr Eltern für längere Zeiträume dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen würden, sei ein Argument, das sagt auch Renate Gebhard. Es sei aber ein schwaches, findet sie: „In unserem System gibt es jetzt schon Anreize, die Mütter dazu bewegen, zu kündigen.“ Gebhard meint die Möglichkeit für Mütter, ihren Job bis zum ersten Lebensjahr des Kindes zu kündigen, um bis zu zwei Jahre Anspruch auf das Arbeitslosengeld NASPI zu haben. Tatsächlich kündigen fast 1.000 Mütter in Südtirol jedes Jahr ihre Stelle. Gebhard: „Wenn wir von Fehlanreizen sprechen, müssten wir auch die Regelung rund um das Arbeitslosengeld ändern.“
Wer soll das bezahlen?
Eine weitere, wenn nicht die zentrale Frage, betrifft die Finanzierbarkeit der rentengedeckten Elternzeit. In seinem Beschlussantrag rechnet Leiter Reber überschlagsmäßig mit 150 Millionen Euro pro Jahr, die sie das Land kosten würde. Bereits 2014 hatte auch der ASGB eine Rechnung zur Elternzeit angestellt, und zwar zur Frage, wie viel es kosten würde, die Mutterschaftsbedingungen der Privatangestellten an jene im öffentlichen Dienst anzugleichen. Je nach Ausgestaltung kam der ASGB dabei auf Kosten von 17 bis 30 Millionen Euro pro Jahr.
Andreas Leiter Reber relativierte die Summe zuletzt, indem er sie dem Rekord-Landeshaushalt gegenüberstellte: „Bei einem Elf-Milliarden-Euro-Haushalt kann man ernsthaft eine öffentlich finanzierte Rentenabdeckung der Elternzeit andenken.“
Wie hoch die Summe tatsächlich wäre, müssten Fachleute erst berechnen. Luisa Gnecchi sagt: „Es besteht kein wirkliches Finanzierungsproblem.“ Der Staat gebe schließlich auch jedes Jahr 20 Milliarden Euro für das einheitliche Kindergeld aus, den sogenannten Assegno unico. „Die angebliche mangelnde Finanzierbarkeit ist daher kein überzeugendes Argument. Es handelt sich vielmehr um eine gesellschaftliche, politische und kulturelle Entscheidung zugunsten der Frauen.“
Hinzu kommt ein weiteres, eher praktisches Argument: Ein solches System würde wohl viel Bürokratie mit sich bringen. „Schon jetzt ist unser Rentensystem sehr komplex, und jede Position ist unterschiedlich“, sagt Josef Tschöll. „Man müsste erst schauen, ob jene Positionen, denen Altersarmut droht, dadurch wirklich bessergestellt wären. Das wage ich zu bezweifeln.“
Es braucht mehr
Tschöll glaubt, dass die Mittel, die in eine rentengedeckte Elternzeit fließen würden, anderswo sinnvoller eingesetzt wären: „Die Richtung muss sein, die professionelle Kinderbetreuung auszubauen und ein dichtes Angebotsnetz zu schaffen, damit die Menschen die Möglichkeit haben, zu arbeiten.“
Renate Gebhard stimmt dem zu: Elternzeiten mit Rentenbeiträgen abzudecken, reiche keinesfalls aus. „Wir müssen insgesamt mehr in Vereinbarkeit investieren.“ Alfred Ebner schlägt in dieselbe Kerbe. Wolle eine Gesellschaft Wahlfreiheit haben, brauche es mehr als die rentengedeckte Elternzeit. Was er sich noch wünscht: „Es sollte stärker überprüft werden, ob die Anreize auch Wirkung zeigen. Ansonsten müssten andere Wege ausprobiert werden.“
Ob eine rentengedeckte Elternzeit tatsächlich das richtige Instrument ist, um die Rentenlücke zwischen Männern und Frauen zu schließen, bleibt damit offen. Einig sind sich die Fachleute nur in einem Punkt: dass sich etwas ändern muss. Was genau, darüber dürfte in Bozen und in Rom noch länger diskutiert werden.



















