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Rom – Die nicht ausgeschütteten und thesaurierten Gewinne zählen nicht zur Bemessungsgrundlage für die Rentenbeiträge eines mitarbeitenden Gesellschafters einer GmbH, der beim INPS/NISF in der Rentenkasse der Kaufleute und Handwerker eingetragen ist. So lautet der Tenor von mehreren Urteilen des Kassationsgerichtshofes, die letzte Woche erlassen worden sind (Urteil 25377/2026 vom 16. September 202...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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