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Rom – Der Steuerzahler kann bekanntlich bei Fehlern der Finanzbehörden einen Antrag auf Selbstschutz stellen, um eine Annullierung der Urkunde oder des Bescheides zu erreichen. Dies ist in besonderen Fällen auch möglich, wenn die Rekursfristen verstrichen und der Bescheid rechtsgültig ist. Der Selbstschutz ist nämlich grundsätzlich immer möglich, wenn die Verwaltung in Ausübung ihrer Aufgaben eine...
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