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Rom – Mit dem Haushaltsgesetz 2025 ist die sogenannte Reinvestitionsprämie eingeführt worden (Art. 1 Absätze 436-444 Gesetz Nr. 207/2024). Sie besteht in Stichworten in einer Verminderung des Ires-Satzes um vier Punkte auf der Steuergrundlage für 2025 (daher auch Mini-Ires). Die Begünstigung gilt allerdings nur für die Steuerperiode 2025 und zwingt so die Unternehmen und ihre Berater zur Anwendung...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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