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Rom – Ende Juni des letzten Jahres wurde mit der Eilverordnung zur Wettbewerbsförderung (DL Nr. 91/2014; decreto competitività) eine Investitionsförderung für bestimmte Maschinen, Werkzeuge und Geräte vorgesehen. Die Beihilfe lehnt sich zum Teil an die früheren Förderungen der „Tremonti-Beihilfe“ an. Aus diesem Grund wird die neue Investitionsförderung auch als „Tremonti-Quater“ bezeichnet.
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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