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Rom - Für Immobilienhändler gilt unter bestimmten Voraussetzungen die verminderte Registersteuer von 1 Prozent. Sie betrifft im Wesentlichen die Wohngebäude, deren Verkauf MwSt-frei ist (Art. 10 Abs. 1 Ziffer 8-bis MwStG); der Käufer (Immobilienhändler) muss sich verpflichten, die Immobilien binnen drei Jahren wieder zu veräußern. Auf eine parlamentarische Anfrage hin klärt die Regierung, dass die...
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