Den SWZ-Newsletter abonnieren
Rom – Im Rahmen der Umwandlung von drei Eildekreten (G.D. Nr. 52/2021, Nr. 56/2021 u. Nr. 65/2021) in ein ordentliches Gesetz (Nr. 87/2021) ist auch die Regelung (Artikel 90, Abs. 4, G.D. Nr. 34/2020), mit der einseitigen Möglichkeit für den Arbeitgeber den Mitarbeiter mittels Smart Working arbeiten zu lassen, auf den 31. Dezember 2021 ausgedehnt worden – also parallel zur Verlängerung des Covid-1...
Flexi-Abo
Hier können Sie sich einen Überblick über die Abo-Optionen der SWZ verschaffen.
Sie haben bereits ein Abo? Hier anmelden
Sie haben bereits ein Abo, aber noch keine Zugangsdaten? Oder Probleme beim Einloggen?
Dann schicken Sie uns bitte hier eine Nachricht
Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
Innsbrucker Straße 23
39100 Bozen
Italien
info@swz.it
(+39) 0471 973 341
This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. We use technical cookies for website functionality and marketing cookies for anonymous statistics. By clicking Accept, you automatically agree to the marketing cookies, unless you have disabled them.