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Rom - Zum dritten Mal in Folge hat sich wie bereits in der Ausgabe vom 21. Dezember kurz berichtet die italienische Regierung mit dem Thema „Verhinderung der Geldwäsche“ befasst: Nach den Dekreten Nr. 56 vom 20. Februar 2004 und Nr. 141 vom 3. Februar 2006 wurde am 21. November 2007 das gesetzesvertretende Dekret Nr. 231 beschlossen, das am 14. Dezember 2007 im Amtsblatt der Republik Nr. 290 verö;...
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