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Bozen - Grundsätzlich werden Arbeitsverhältnisse auf unbestimmte Zeit geschlossen. In Abweichung davon sind Anstellungen auf bestimmte Zeit zulässig, sofern bestimmte Gründe vorliegen (Saisonarbeit, Abdeckung von Produktionsspitzen, Ersatz zeitweilig ausgefallener Mitarbeiter usw.). Die aus den angeführten Gründen zeitlich begrenzten Arbeitsverhältnisse haben ein von vornherein festgelegtes Enddat...
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