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Regeln für den gemeinnützigen Wohnbau genehmigt

WOHNBAU – Großzügiger Landesbeitrag im Gegenzug für günstige Mieten: Die Landesregierung hat die Richtlinien für den gemeinnützigen Wohnbau beschlossen.

Südtiroler Wirtschaftszeitung von Südtiroler Wirtschaftszeitung
1. Juli 2025
in News
Lesezeit: 2 mins read
Regeln für den gemeinnützigen Wohnbau genehmigt

Wohnbaulandesrätin Ulli Mair (Foto: LPA / Fabio Brucculeri)

Bozen – Der gemeinnützige Wohnbau soll zu einer dritten Säule werden – neben den bestehenden Wohnangeboten von privaten Vermietenden und dem Wohnbauinstitut. Am Dienstag hat die Landesregierung die Richtlinien für die entsprechenden Beiträge genehmigt. „Das Modell ist der Schlüssel zu mehr Mietwohnraum in Südtirol“, meint Wohnbaulandesrätin Ulli Mair.

Bereits im März wurde das erste gemeinnützige Wohnbauprojekt, das die Arche im KVW in Brixen verwirklichen möchte, vorgestellt (die SWZ berichtete). Durch die konkreten Richtlinien kann dieses erste Vorhaben nun in die Umsetzungsphase gehen. Die bisherigen Richtlinien galten lediglich für Wiedergewinnungsprojekte und wurden mit dem aktuellen Landesregierungsbeschluss aufgehoben. Nun ist es gemeinnützigen Trägern und Gemeinden nun möglich, auch Neubauprojekte zu verwirklichen.

Das sind die Regeln

Vorgesehen ist ein Beitrag des Landes von bis zu 55 Prozent der Planungs- und Baukosten. Sollte die wiedergewonnene Immobilie seit mindestens zehn Jahren nicht genutzt sein, ist als Anreiz zur Leerstandsbekämpfung eine Aufstockung des Beitragssatzes von bis zu zehn Prozent vorgesehen.

An die Förderung gekoppelt ist die Auflage, dass die Wohnungen 30 Jahre lang zu einem gedeckelten Mietpreis vergeben werden oder an die anderen für das Projekt vorgesehenen Zielsetzungen (etwa Arbeiter- oder Studentenheim) gebunden sind. Der Mietzins der Wohnungen muss mindestens fünf Prozent niedriger sein als der Landesmietzins. Auch die Eintragung der Bindung für Ansässige wurde in die Bestimmungen eingefügt.

Vorhaben des gemeinnützigen Wohnbaus können auf Flächen verwirklicht werden, die sich im Eigentum des öffentlichen oder gemeinnützigen Bauträgers befinden oder ihm mit Oberflächenrecht zur Verfügung gestellt werden. Auch geförderte Wohnbauflächen, die sich im Eigentum der Gemeinden befinden, können für die Projekte genutzt werden.

Anträge auf Beitrag können jährlich bis Ende August gestellt werden. Damit heuer bereits erste Gesuche für gemeinnützige Wohnbauprojekte eingereicht werden können, gibt es für 2025 eine verlängerte Frist bis Ende Oktober.

Besser geregelt wurde auch das Vorkaufsrecht von Land und Gemeinde, die mögliche Nachfolge im Projekt sowie die Folgen bei Verstoß gegen die vorgesehenen Bindungen und Auflagen.

„Großes Interesse“

Landesrätin Ulli Mair spricht von einem großen Interesse vonseiten der gemeinnützigen Bauträger und auch von etlichen Gemeinden. „Wir erwarten uns, dass diese neue Möglichkeit in ganz Südtirol genutzt wird und flächendeckend neue preisgünstige Mietwohnungen entstehen“, so Mair.

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