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Heute kann jeder Bürger Kapital ins Ausland bringen. Voraussetzung ist lediglich, dass es sich um ordnungsgemäß erwirtschaftetes oder bezogenes Vermö;gen handelt, dass die Überführung bzw. der Bestand im Ausland in der Steuererklärung (Übersicht RW) gemeldet wird und dass die entsprechenden Erträge in der Steuererklärung versteuert werden. Die Unterlassung wird mit einer Verwaltungsstrafe in Hö;he...
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