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Bozen/Rom – Zunächst ist zwischen verschiedenen Mitarbeitsformen in den Skischulen zu unterscheiden: 1. im Berufsverzeichnis eingetragene Skilehrer; 2. Skilehrer im Arbeitnehmerverhältnis; 3. Praktikanten/Skilehrer-Assistenten und 4. Aushilfskräfte. Seit der Saison 2014/15 ist geklärt, dass für alle Formen der Arbeitnehmertätigkeit der gesamtstaatliche Kollektivvertrag für den Freiberuf sowie der ...
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