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Die Vergütungen für freie Mitarbeit bzw. für Projektverträge sind bekanntlich seit 2001 aus steuerlicher Sicht den Einkünften aus unselbständiger Arbeit gleichgestellt (Art. 50 Abs. c-bis nEESt). Die Quellensteuern sind im Wesentlichen nach den Vorschriften der Lohnsteuern einzubehalten. Für die Vergütungen an die Nichtansässigen ist hingegen eine Quellensteuer mit Abgeltungscharakter in Höhe von ...
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