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Rom – Die Aussetzung der ersten, bis 17. Juni fälligen IMU-Rate für die Hauptwohnungen ist an die Umsetzung einer Reform für die Immobilienbesteuerung bis Ende August 2013 geknüpft. Die Verordnung enthält diesbezüglich nur einige allgemeine Hinweise, und keine Rahmenbestimmung oder Vollmacht für die Regierung. Die angeführten Grundzüge betreffen die Vereinheitlichung der verschiedenen Steuern und ...
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