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Bozen/Rom – Mit Wirkung ab dem 8. Mai 2013 hat die Europäische Zentralbank den sogenannten Bezugszinssatz („Tasso ufficiale di riferimento“) von vorher 0,75 % auf nunmehr 0,50 % gesenkt. Dadurch werden auch die Verzugs- und Aufschubzinsen sowie die Strafgelder wegen unterlassener Beitragsleistungen bei den Sozialversicherungsinstituten entsprechend verringert. Laut Gesetz Nr. 402/1996 sind die Ver...
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