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Bozen/Rom – RED-Erklärungen sind Einkommenserklärungen, in welchen Rentner dem INPS-NISF ihre Einkommenssituation unter bestimmten Voraussetzungen in telematischer Form mitteilen müssen, um zu vermeiden, dass ihre Renten eingefroren, gekürzt oder die Rentenzahlung gar eingestellt wird. Ein erster Fälligkeitstermin dafür war vom INPS/NISF mit dem 30. Juni 2014 festgesetzt worden; die SWZ hat seine...
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