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Rom - Die Finanzverwaltung hat heuer sofort reagiert und den notwendigen Fristaufschub von zwanzig Tagen rechtzeitig gewährt. Begründungen gibt es gleich mehrere: einmal die neue Einheitssteuer von 21 Prozent auf Mieterträge aus Wohnungen, die entsprechende Option und die Berechnung der ersten Vorauszahlung im Juni/Juli; zum anderen die übliche Verspätung bei den Richtsätzen oder den sogenannten B...
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