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Rom - Eine der wesentlichen Fragen ab 2010 für die Bestimmung des Leistungsortes bzw. der Territorialität von Dienstleistungen ist, ob der Auftraggeber (bzw. nach dem EU-Wortlaut, der Leistungsempfänger) ein Steuerpflichtiger ist. Und dies muss entsprechend nachgewiesen werden, insbesondere wenn gegenüber Steuerpflichtigen mit Wohnsitz in EU-Mitgliedstaaten oder in Drittstaaten ohne MwSt abgerechn...
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