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Bozen - Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sind verpflichtet, innerhalb von dreißig Tagen ab Genehmigung die Bilanz beim Handelsregister zu hinterlegen.
Daran erinnert die Handelskammer in einer Aussendung und weist auch darauf hin, dass Kapitalgesellschaften gemeinsam mit der Bilanz das Gesellschafterverzeichnis übermitteln müssen. Sofern sich allerdings ab der Genehmigung des letzten Jah...
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