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Rom – Viele werden sich nicht mehr erinnern können: Der 12. Jänner 2020 war ein Sonntag, und damals ging es um die Frage, ob die entsprechenden Fristen auf den folgenden Montag, 13. Jänner, aufgeschoben werden konnten. Gegenüber der Finanzverwaltung und der Einnahmenagentur ist dieser Aufschub im Normalfall anwendbar, es ging damals aber um eine besondere, zusätzliche Frist, nämlich die fristgerec...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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