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Rom – Bei den Dezember-Rechnungen können für den Vorsteuerabzug nicht die im Laufe des Jahres in der Praxis berücksichtigten Regeln angewandt werden. Im Laufe des Jahres ist nämlich eine Vereinfachung möglich: Wird die Rechnung mit Datum eines bestimmten Monats spätestens bis zum 15. des Folgemonats erhalten, kann die Vorsteuer noch in der MwSt-Abrechnung des betreffenden Monats bzw. des Kalenderq...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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