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Rom – Für die Umsätze über den elektronischen Handel an Endverbraucher (B2C) ist grundsätzlich keine Rechnung und demnach auch keine elektronische Rechnung auszustellen. Dies insbesondere für die Umsätze, die über das sogenannte OSS-Verfahren, also über die einzige Anlaufstelle abgewickelt werden. In einer FAQ behandelt der Verband Assosoftware einige besondere Aspekte für die Unternehmen, die auf...
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