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Rom – Die Angabe des Rechnungsdatums in der elektronischen Rechnung sorgt seit einigen Wochen für reichlichen Diskussionsstoff. Auslöser sind die seit 1. Juli 2019 geltenden Neuerungen, welche in der Rechnung die Angabe des Leistungsdatums (Datum der Umsatzerbringung) erfordern, wenn dieser Zeitpunkt vom Ausstellungsdatum der Rechnung abweicht, und die kürzlich von der Einnahmenagentur in einem Ru...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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