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Rom – In der Antwort auf eine Anfrage (Auskunft Nr. 389 vom 24. September 2019) bestätigt die Einnahmenagentur, dass bei den sogenannten aufgeschobenen Rechnungen, welche auf der Grundlage eines oder mehrerer Lieferscheine erstellt werden, als Rechnungsdatum auch das Monatsende angeführt werden kann. Man behandelt auch die Rechnungen für Dienstleistungen, für welche grundsätzlich immer auf die Zah...
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