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Rom – Die Einnahmenagentur hat kürzlich in einem Erlass (Nr. 71/E vom 1. August 2019) den Fristaufschub für die Saldo- und Vorauszahlungen der Einkommensteuern sowie die entsprechenden Ratenzahlungen behandelt. Der Fristaufschub bis 30. September 2019 betrifft bekanntlich die Unternehmen (unabhängig von der Rechtsform) und die Freiberufler mit einer Tätigkeit, für welche die Zuverlässigkeitsindize...
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