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Bozen/Rom – Es gibt zwei unterschiedliche Erklärungen 770: Die vereinfachte (770/S) betrifft hauptsächlich Quellensteuern auf Löhne, Honorare und Provisionen, in der ordentlichen Erklärung (770/O) müssen Dividenden, Zinsen und andere quellensteuerpflichtige Kapitalerträge angegeben werden. Wird der angeführte Termin nicht beachtet, so kommt ein System von Strafen zur Anwendung, auf welches in der ...
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